Große Anwaltskanzlei in Offenburg
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unter einem Dach beraten wir unsere Mandanten umfassend und fachübergreifend.
Dazu zählen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten. Dabei ist die Rechtsberatung durch die Anwendung eines Qualitätsmanagements entsprechend der DIN ISO 9001 zertifiziert.
Die einzelnen Rechtsgebiete betreuen die Anwälte, die jeweils dort ihre Tätigkeitsschwerpunkte haben und als Fachanwälte spezialisiert sind.
Spezialgebiete und Fachrichtungen
Steuerstrafrecht
Die öffentliche Wahrnehmung spektakulärer und prominenter Fälle von Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung hat wohl nur einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Insbesondere Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Schwarzgeldkonten in der Schweiz und sonstigem Ausland werden noch weiter zunehmen.
Nach einem gescheiterten bilateralen Abkommen mit der Schweiz scheinen nun die schweizer Großbanken dadurch aus der Diskussion gelangen zu wollen, dass sie ihrerseits erheblichen Druck auf Nichtkunden mit nicht deklarierten Anlagegeldern ausüben. Gleichzeitig wird öffentlich diskutiert, ob es die strafbefreiende Selbstanzeige weiterhin geben soll. Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältig vorbereitete Entscheidung für betroffene Personen hinsichtlich des eigenen Verhaltens zu treffen.
Wir bieten hier aufgrund der interdisziplinären Besetzung der Mandatsträger mit Steuerberatern & Rechtsanwälten die ideale Kompetenz, um in dieser Schnittmenge von Steuer- und Strafrecht bei solchen Entscheidungen Unterstützung zu leisten. Wir können Sie aufgrund unserer spezialisierten Kenntnissen & Erfahrungen in allen Aspekten des Steuerstrafrechts beraten. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen, bei eingeleiteten Steuerstrafverfahren sowie bei der Verteidigung in steuerstrafrechtlichen Strafverfahren.
Selbstverständlich arbeiten wir in diesen Bereichen auch kollegial mit Ihrem steuerrechtlichen Berater zusammen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht einschließlich der Vertretung in Kündigungsschutzverfahren erfordert nicht nur spezifische Fachkenntnisse, sondern auch Verhandlungsgeschick und umfassende strategische Konzepte.
Aufgrund der interdisziplinären Besetzung der Mandatsträger mit erfahre-nen Rechtsanwälten und Steuerberatern wird bei der Kanzlei Mildenber-ger Lusch + Partner dieses ganzheitliche Konzept optimal umgesetzt: Wir beraten und begleiten Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer, leitende Angestellte, freie Mitarbeiter und Organmitglieder bei allen Fragen auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und bieten in-dividuelle Lösungen insbesondere bei der Gestaltung von unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, bei der Ausarbeitung von Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, der Beratung im bestehenden Arbeitsverhältnis, beim Ausspruch von Abmahnungen, bei Umstrukturierungsmaßnahmen, bei Maßnahmen, die die Beteiligung des Betriebsrates erfordern, bei arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Insolvenz-verfahren und auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
Sollte eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich sein, vertritt Mildenberger Lusch + Partner Ihre Interessen – auch gegenüber Behörden – sowohl im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Kündigungen als auch bei allen gerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel in Kündigungsschutzverfahren.
Unsere Rechtsanwälte sind für Sie da.
DR. MARTIN MILDENBERGER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
UWE CZELINSKI
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
HEIDRUN KRÜGER
Rechtsanwältin