Insolvenzverwaltung & Sanierungsberatung
Effizienz und Verantwortung sind die Leitbilder unseres Handelns in Insolvenzverfahren. Durch Effizienz in der Verwaltung und Verantwortung gegenüber den Gläubigern sowie weiteren Verfahrensbeteiligten erzielen wir optimale Verfahrensergebnisse. Wo immer es wirtschaftlich vertretbar und möglich ist, streben wir den Erhalt des Unternehmens unter Vermeidung seiner Zerschlagung an. Das sichert den Gläubigern in der Regel eine günstige Befriedigung ihrer Forderungen und trägt wesentlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.
Wir orientieren uns bei unserer Arbeit an den „Heidelberger Leitlinien“, die klare grundlegende Anforderungen an den Insolvenzverwalter für die Zusammenarbeit mit dem bestellenden Gericht formulieren. Weiter beachten wir die „Berufsgrundsätze der Insolvenzverwalter“, herausgegeben vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) sowie die Empfehlungen der „Uhlenbruck- Kommission“ aus dem Jahr 2007.
In zahlreichen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren wurden wir bereits als Gutachter oder Verwalter gerichtlich bestellt. Auf Basis dieser Erfahrungen beraten und betreuen wir insbesondere Unternehmen, Geschäftsführer und Freiberufler, aber auch Verbraucher in allen rechtlichen Belangen.
Dabei ist die Sanierung mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Feststellung des Eintritts der Insolvenzreife, gegebenenfalls der Erstellung eines Insolvenzantrags und prüfen Möglichkeiten von Modellen der Eigenverwaltung zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.
Wir vertreten im Übrigen auch Gläubiger von Insolvenzschuldnern und helfen diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Beratungsfelder sind insbesondere:
Unsere Rechtsanwälte sind für Sie da.
DR. MARTIN MILDENBERGER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
UWE CZELINSKI
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
HEIDRUN KRÜGER
Rechtsanwältin