Insolvenzverwaltung & Sanierungsberatung

Effizienz und Verantwortung sind die Leitbilder unseres Handelns in Insolvenzverfahren. Durch Effizienz in der Verwaltung und Verantwortung gegenüber den Gläubigern sowie weiteren Verfahrensbeteiligten erzielen wir optimale Verfahrensergebnisse. Wo immer es wirtschaftlich vertretbar und möglich ist, streben wir den Erhalt des Unternehmens unter Vermeidung seiner Zerschlagung an. Das sichert den Gläubigern in der Regel eine günstige Befriedigung ihrer Forderungen und trägt wesentlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.

Wir orientieren uns bei unserer Arbeit an den „Heidelberger Leitlinien“, die klare grundlegende Anforderungen an den Insolvenzverwalter für die Zusammenarbeit mit dem bestellenden Gericht formulieren. Weiter beachten wir die „Berufsgrundsätze der Insolvenzverwalter“, herausgegeben vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) sowie die Empfehlungen der „Uhlenbruck- Kommission“ aus dem Jahr 2007.

In zahlreichen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren wurden wir bereits als Gutachter oder Verwalter gerichtlich bestellt. Auf Basis dieser Erfahrungen beraten und betreuen wir insbesondere Unternehmen, Geschäftsführer und Freiberufler, aber auch Verbraucher in allen rechtlichen Belangen.

Dabei ist die Sanierung mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Feststellung des Eintritts der Insolvenzreife, gegebenenfalls der Erstellung eines Insolvenzantrags und prüfen Möglichkeiten von Modellen der Eigenverwaltung zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

Wir vertreten im Übrigen auch Gläubiger von Insolvenzschuldnern und helfen diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Beratungsfelder sind insbesondere:

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Abwendung der Insolvenz
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Fragen der Haftung
  • Lösung arbeitsrechtlicher Restrukturierungsfragen
  • Gläubigervertretung in InsO-Verfahren, insbesondere Forderungsanmeldung, Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Eintritt in Gläubigerausschüsse

Unsere Rechtsanwälte sind für Sie da.

DR. MARTIN MILDENBERGER

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

  • Steuerrecht

  • Steuerstrafrecht

  • Insolvenzrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Wirtschaftsrecht

  • Erbrecht

UWE CZELINSKI

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Arzthaftungsrecht

HEIDRUN KRÜGER

Rechtsanwältin

  • Insolvenzrecht
  • Reiserecht
  • Verkehrsrecht

  • Schadensersatzrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Sozialversicherungsrecht

LASSEN SIE UNS ZUSAMMEN ARBEITEN

Wir arbeiten gemeinsam als ein großes Team. So unterschiedlich die Unternehmen und die privaten Steuerfälle heute auch sind, so vielfältig sind die Kombinationsmöglichkeiten für Ihr individuelles Leistungspaket.